Der Gesetzgeber hat uns mit der Pfandleihverordnung einen festen Rechtsrahmen vorgegeben, den wir als Pfandleihhaus für Kfz selbstverständlich einhalten: Wir dürfen frühestens nach vier Monaten, sollte der Pfandkredit eine Vertragslaufzeit haben, aktiv werden. Dazu gehört eine öffentliche Bekanntmachung der Versteigerung und die Ausstellung der Versteigerungsobjekte. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass ausschließlich ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator oder wahlweise ein Gerichtsvollzieher tätig werden darf. Generell müssen die Akteure unabhängig sein und Versteigerungen durchführen dürfen. Bevor es losgeht, können die Interessenten die Objekte innerhalb einer Stunde in Augenschein nehmen.
Der Auktionator ruft einen Preis auf, der sich in der Regel aus dem Kreditbetrag zuzüglich Zinsen und zuzüglich bis zum Versteigerungstag aufgelaufenen Kosten zusammensetzt. In einigen Fällen bleiben wir auch darunter. Abgegebene Gebote sind verbindlich und müssen bei Zuschlag sofort bar bezahlt werden. In erster Linie geht es uns als Pfandleihhaus für Kfz darum, die Pfandkredite abzulösen und die reellen Kosten zu decken. Sollte ein Mehrerlös erzielt werden, wird dieser an den Einlieferer ausgezahlt. Alternativ, sollten wir also den Kreditnehmer nicht mehr erreichen können, wird der Mehrerlöse nach zwei Jahren an den Staat abgeführt. Mit einem Wort: Wir als Pfandleihhaus für Kfz profitieren nicht vom Mehrerlös - ganz im Gegensatz zu Auktionshäusern.
Wir können als Pfandleihhaus die Kfz nur so versteigern, wie sie bei uns eingestellt wurden. Deswegen können wir auch keine Gewähr oder Haftung für offene und versteckte Mängel, Zuschreibungen bestimmter Eigenschaften oder mündliche Erläuterungen übernehmen. Erhält ein Bieter den Zuschlag, wurde zuvor dreimal vergeblich ein Überangebot aufgerufen. Allerdings kann der Versteigerer diesen Zuschlag auch verweigern, sollte beispielsweise der Limitpreis nicht erreicht worden sein. Auf der anderen Seite kann der Zuschlag auch unter Vorbehalt erteilt werden, was den Bieter für zwei Wochen an das Gebot bindet, aber noch keine Garantie darstellt. Wird nämlich innerhalb dieser Frist nicht ein vorbehaltloser Zuschlag ausgesprochen, verfällt das Gebot. Sollte ein Vorbehalt nicht akzeptiert werden, geht das Fahrzeug direkt an den Limitbieter. Bei Zweifeln oder Diskussionen, kann der Versteigerer bei Bedarf auch neu anbieten.
Auf den Zuschlagspreis wird eine Gebühr berechnet, nämlich ein Aufgeld von zehn Prozent, auf das zudem Mehrwertsteuer zu erheben ist. Die Abnahme des Fahrzeuges muss direkt erfolgen, um weitere Kosen für die Verwahrung oder eventuelle Transporte zu vermeiden - dafür trägt der Erwerber die Verantwortung und das Risiko. Der Auktionator steht demnach nicht für Beschädigungen oder Verluste ein, darüber werden alle Beteiligten im Vorfeld aufgeklärt. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung, der Gefahrenübergang jedoch schon mit Zuschlag.
Sollte der Ersteigerer nicht sofort den fälligen Betrag bezahlt und dies auch nach Mahnung und Fristsetzung von 14 Tagen nachgeholt haben, kann der Auktionator entweder die Rechte aus dem Zuschlag weiter durchsetzen oder das Fahrzeug erneut zur Versteigerung freigeben. Als Pfandleihhaus für Kfz behalten wir uns in diesen Fällen das Recht auf Schadenersatzanspruch vor. Für Interessenten eröffnet sich in jedem Fall die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Fahrzeuge zum günstigen Preis zu erwerben. Sehr gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
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